Die Zuständigkeiten des Präsidenten sind im wesentlichen in der Satzung der Badisch-Südbrasilianischen Gesellschaft e.V. geregelt. Wichtig ist dabei die rechtliche Vertretung der Gesellschaft im Sinne des § 26 BGB. Neben den rechtlich vorgegebenen Aufgaben und der Repräsentationspflicht nach außen soll der Präsident Motor, Ideengeber und Organisator der Gesellschaft sein.